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Gleichstellungsbeauftragte

Zwischen persönlicher Beratung und öffentlichen Aktionen.

Der Oberbürgermeister bestellt im Einvernehmen mit dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hauptamtlich eine Gleichstellungsbeauftragte, die insbesondere auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken soll.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Art 3 Abs. 2 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
  • § 64 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung: "Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ..."

Aktuelle Mitteilungen


Arbeitsbereiche

  • Beratungsgespräche für Freitalerinnen und Freitaler zu Themen wie:


  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Benachteiligungen von Frau oder Mann
  • Geschlechtersensible Berufsorientierung
  • Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Häusliche Gewalt
  • Gesundheitsprävention
  • Stalking
  • Mobbing


  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Verwaltung, des Stadtrates und von Unternehmen für die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
  • Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Förderung und Unterstützung von sowie Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Netzwerken wie zum Beispiel:
  • Arbeitskreis "Frauen für Freital"
  • Unternehmerinnentreffen
  • Netzwerk Migration in Freital
  • AG Chancenvielfalt
  • Netzwerk gegen häusliche Gewal