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Ortsrecht

Zwischen Satzungen und Verordnungen.

Das "Ortsrecht" vereinigt die wichtigsten ortsrechtlichen Vorschriften der Großen Kreisstadt Freital, die Außenwirkung für den Bürger entfalten. 

Im Interesse der Handhabbarkeit wurden Vorschriften und deren jeweilige Änderungen zu einem Text zusammengefasst, soweit bisher keine Neufassungen dieser Regelungen veröffentlicht wurden. Die Rechtsvorschriften entfalten allein in der durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschlossenen und amtlich bekannt gemachten Form Rechtswirksamkeit.

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