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Verwendung von Stadtwappen und Logos der Stadt Freital

Das Stadtwappen darf nur durch die Stadtverwaltung und nachgeordnete Einrichtungen geführt werden. Ebenso erfolgt die Nutzung des Stadtlogos in seinen vier Farben, mit und ohne Claim, ausschließlich durch die Stadt und ihre Einrichtungen.

Für Unternehmen, Vereine und Privatpersonen, die ihre Verbundenheit mit Freital zum Ausdruck bringen wollen, stellt die Stadt Freital ein Kommunikationslogo (Variante in Gelb ohne Claim bzw. Variante im Kontext 100 Jahre Freital) zur Verfügung, dessen Verwendung auf Antrag für einen bestimmten Zweck gestattet wird.

Das Antragsformular, die Nutzungsrichtlinie sowie alle zulässigen Logo-Varianten in den Dateiformaten PDF, EPS, JPG bzw. PNG können Sie auf dieser Seite unter Dokumente herunterladen.

Soweit Partner vertraglich oder durch einen Bescheid der Stadt Freital verpflichtet sind, in Veröffentlichungen auf die Stadt Freital zu verweisen, muss kein Antrag auf Nutzung des Kommunikationslogos gestellt werden.

Ist die Stadt Freital im Falle der Gewährung einer finanziellen Unterstützung als Förderer (zum Beispiel durch den Zusatz: „gefördert durch die Stadt Freital“) oder in Fällen einer nicht finanziellen Hilfe als Unterstützer (zum Beispiel durch den Zusatz: „unterstützt durch die Stadt Freital“) zu benennen, hat dies unter Einsatz des Kommunikationslogos unmittelbar nach dem Hinweistext zu erfolgen. Auch in diesem Fall muss die Nutzung nicht gesondert beantragt werden.