Abwasser
Zwischen Kanaldeckel und Kleinkläranlage.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Freital hat die Aufgabe, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu sozial verträglichen Benutzungsgebühren zu entsorgen. Der Bereich der hoheitlichen Abwasserentsorgung der Stadt Freital (§ 50 Abs. 1 SächsWG) wird als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt.
Die Entsorgung des anfallenden Abwassers erfolgt auf der Grundlage städtischer Satzungen. Dem Abwasserbetrieb obliegen die Gebührenveranlagung und der Gebühreneinzug.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Freital hat die Technische Werke Freital GmbH mit der ingenieurtechnischen, kaufmännischen und technischen Betriebsführung beauftragt. Eine weitere Aufgabe besteht in der Reinigung der Straßeneinläufe, im Schnitt 9.000 Stück pro Jahr.
Weitere Informationen
Anlagen und Entwässerungssysteme
Anlagen
Die abwassertechnischen Anlagen der Großen Kreisstadt Freital umfassen:
- ca. 260 km Kanalnetz (Schmutzwasser, Regenwasser, Mischwasser)
- davon errichtet seit 1990: ca. 190 km
- 26 Regenüberlaufbauwerke
- 16 Regenrückhaltebecken
- 2 Regenüberlaufbecken
- 17 Schmutzwasserpumpwerke
- 68 Sand- und Schlammfänge
- 2 Abwassermengenmessstellen
Der Anschlussgrad beträgt 99,2 Prozent.
Entwässerungssysteme
Das Freitaler Abwassernetz besteht zu ca. 50 Prozent aus einem Mischsystem (Regen- und Abwasser gemeinsam), zu 50 Prozent aus einem Trennsystem (Regen- und Abwasser getrennt). Der Hauptsammler beginnt an der Stadtgrenze zu Tharandt und endet in Freital-Potschappel an der Stadtgrenze zu Dresden. Das gesamte Freitaler Abwasser wird in der Dresdner Kläranlage Kaditz aufbereitet. Auch einige Umlandgemeinden (Tharandt/Hartha, Oberhermsdorf sowie Teile von Possendorf/Bannewitz) leiten ihre Abwässer in das Freitaler Netz und damit zur Kläranlage Kaditz. 2019 waren es insgesamt rund 3,07 Millionen Kubikmeter (inklusive Durchleitung Nachbarkommunen).
Abwassergebühren und Absetzmengen
Abwassergebühren
In der Stadt Freital werden Abwassergebühren getrennt für die Teilbereiche Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung erhoben.
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich als Verbrauchsgebühr entsprechend dem Frischwassermaßstab nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers abzüglich eventueller Absetzmengen.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen. Für nicht vollständig versiegelte Grundstücksflächen oder fest installierte Auffangbehälter (Zisternen) mit einem entsprechenden Mindestvolumen werden die zu veranlagenden Flächen reduziert.
Grundgebühren oder Anschlussbeiträge werden nicht erhoben.
Die Errichtung eines Hausanschlusses ist kostenpflichtig. Diese beträgt für einen Anschlussschacht inklusive fünf Meter Anschlussleitung 4.800,00 €. Für jeden weiteren angefangenen Meter Anschlussleitung je 960,00 €.
Die Erstellung der Abwassergebührenbescheide und der Einzug der fälligen Abwassergebühren werden durch den Abwasserbetrieb durchgeführt.
Absetzmengen
Nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Frischwassermengen können auf Antrag bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden (§ 5 Abwassergebührensatzung). Der Gebührenschuldner hat den Nachweis über die abzugsfähigen Wassermengen durch Messeinrichtungen, die den Bestimmungen des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, zu erbringen. Dabei muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur Frischwassermengen entnommen werden, die nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Für die Installation ist keine separate Genehmigung erforderlich.
Nach erfolgtem Einbau der Messeinrichtung ist diese durch einen formlosen Antrag beim Abwasserbetrieb anzuzeigen. Dabei sind folgende Informationen mitzuteilen:
- Kundennummer
- Zählernummer des/der Messeinrichtung/en
- Einbaudatum
- Zählerstand zum Zeitpunkt des Einbaus
Die Ablesung des/der Unterzähler erfolgt durch Selbstablesung zum gleichen Zeitpunkt wie die Ablesung des Wasserhauptzählers. Die so ermittelten Zählerstände sind dem Abwasserbetrieb in einem formlosen Antrag auf Gewährung von Absetzmengen bis spätestens einen Monat nach Erhalt des maßgebenden Abwassergebührenbescheides mitzuteilen. Dabei sind die Kundennummer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH und das betroffene Grundstück anzugeben. Bitte vermerken Sie die Zählerstände nicht auf der Selbstablesekarte der Wasserversorgung!
Beantragung eines Hausanschlusses
Für die Herstellung eines Anschlusses oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses bedarf es der Genehmigung.
Zur Beantragung ist das vorgegebene Formular auszufüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei der TWF-Technische Werke Freital GmbH einzureichen.
Dem Antragsformular ist beizufügen
- Lageplan der Grundstücksleitungen im Maßstab 1:100
- Längsschnitt der Grundstücksleitungen im Maßstab 1:100
- Auszug aus der Flurstückskarte im Maßstab 1:1000
Rückstau aus Abwasserkanälen
Was ist Rückstau?
Unter Rückstau versteht man das Zurückdrücken von Abwasser aus dem Sammelkanal in die angeschlossenen Leitungen. Verursacht wird dies zum einen durch eine Überlastung von Misch- und Regenwasserkanälen bei starken Regenfällen. Aber auch Havarien wie z. B. Kanalverstopfungen, Kanaleinbrüche oder Ausfälle von Pumpwerken führen zu Rückstau in Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanälen.
Gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Freital ist jeder Eigentümer eines an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücks verpflichtet, Öffnungen von Grundstücksentwässerungsanlagen (z. B. Schächte, Bodenabläufe, Klosettbecken, Abläufe für Niederschlagswasser u. ä.), die unter der Rückstauebene liegen, auf seine Kosten gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Stadt nicht.
Was ist die Rückstauebene?
Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Bei ebenem Gelände ist das die Straßenoberkante über der Anschlussstelle am Kanal. Bei Straßenoberflächen mit starkem Gefälle ist die Rückstauebene in der Regel die Oberkante des entgegen der Fließrichtung des Kanals nächstgelegenen Schachtes.
Welche Teile der Grundstücksentwässerungsanlage sind rückstaugefährdet?
Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Ruhewasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegen und Ablaufstellen für Niederschlagswasser, bei denen die Oberkante des Einlaufrostes unterhalb der Rückstauebene liegen, sind rückstaugefährdet.
Wie wird ein Gebäude wirkungsvoll gegen Rückstau geschützt?
Grundsätzlich sind nur die Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau zu schützen. Abwasser, welches oberhalb der Rückstauebene anfällt, ist mit natürlichem Gefälle abzuleiten. Es darf nicht über Rückstauverschlüsse geführt werden.
Den sichersten Schutz gegen Rückstauschäden bietet eine Hebeanlage mit Rückstauschleife. Das unterhalb der Rückstauebene anfallende Schmutz- oder Regenwasser wird über eine Druckleitung mit Rückstauschleife in eine Grundleitung gepumpt. Die Sohle der Rückstauschleife muss immer über der Rückstauebene liegen.
Rückstauverschlüsse dürfen anstelle von Hebeanlagen nur eingebaut werden, wenn
- die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h. bei Überflutung keine wesentlichen Sachwerte oder die Nutzung der Bewohner beeinträchtigt werden,
- bei WC-Anlagen der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
- bei Ablaufstellen, auf deren Benutzung bei Rückstau verzichtet werden kann.
Ein Rückstauverschluss ist eine Vorrichtung, die entweder direkt in einer Rohrleitung eingebaut oder in einem Bodenablauf oder einer Ablaufgarnitur integriert ist. Welcher Typ von Rückstauverschlüssen einzubauen ist, richtet sich nach dem Anwendungsbereich.
Grundsätzlich gilt, dass sowohl Hebeanlagen als auch Rückstauverschlüsse nur von einem entsprechend zugelassenen Installationsfachbetrieb eingebaut werden dürfen. Ein ordnungsgemäßer Betrieb und eine fachkundige Wartung sind zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Kleinkläranlagen
Entsorgung
Auch in Gebieten der Großen Kreisstadt Freital, die nicht durch öffentliche Abwasseranlagen erschlossen sind, organisiert der Abwasserbetrieb die Abwasserentsorgung. Die Stadt Freital hat gegenwärtig ausschließlich die Körner Rohr & Umwelt GmbH mit der Entsorgung von Kläranlagen und Gruben beauftragt.
Die Anlagenbetreiber werden gebeten:
- die Entsorgung 14 Tage vor Ausführung anzumelden
- bei der Anmeldung die Anlagennummer, die Art der Anlage sowie besondere Entsorgungsbedingungen anzugeben
- abflusslose Gruben spätestens zur Entsorgung anzumelden, wenn diese bis auf 50 cm unter den Zulauf angefüllt sind
- die Zugänglichkeit der Anlagen zu gewährleisten
- die Leistungsscheine bei Unterzeichnung auf Richtigkeit zu überprüfen
Überwachung von Kleinkläranlagen
Zur Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Freital gehört auch die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Technische Werke Freital GmbH führt im Auftrag des Abwasserbetriebs diese Überwachung vor Ort durch. Diese Überwachung ist mindestens alle drei Jahre einmal durchzuführen.
Inhalt der Vorortbegehung ist die Sichtkontrolle der Anlage sowie die Einsichtnahme in das Betriebstagebuch (Betriebstagebücher sind für alle Anlagearten zwingend).