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Information & Anmeldung

Kinderbetreuungsangebote in Freital suchen, finden und anmelden

Kita-Platz online

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind/Ihre Kinder? Das Amt für Soziales, Schulen und Jugend unterstützt Sie dabei und führt Eltern oder Alleinerziehende Schritt für Schritt zum Kita-Platz.

  1. Informieren Sie sich online im Portal LITTLE BIRD über das Betreuungsangebot in Schulhorten, Kindergärten und -krippen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie in der Kindertagespflege.
  2. Beantragen Sie einfach von zu Hause aus einen Platz in bis zu vier gewünschten Einrichtungen.
  3. Sie erhalten ein Platzangebot bei freien Kapazitäten, welches Sie innerhalb der angegebenen Frist annehmen oder ablehnen können.
  4. Nach Annahme des Platzangebotes schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der Einrichtungsleitung des jeweiligen Trägers bzw. der Tagespflegeperson.

Informationen über örtliche Gegebenheiten oder Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der jeweiligen Einrichtung stehen im Elternportal von LITTLE BIRD zur Verfügung oder können persönlich über das Amt für Soziales, Schulen und Jugend erfragt werden.

Information zu den Elternbeiträgen

Für die Betreuung des Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet Freital ist monatlich ein Elternbeitrag zu entrichten.

Die Elternbeitragssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung regelt die Kosten für die Betreuung von Kindern in kommunalen Einrichtungen, bei freien Trägern und in Kindertagespflege.

Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres (Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtungen, Sachkosten und Personalkosten) wird die Berechnung der Elternbeiträge jährlich auf den Prüfstand gestellt. Die daraufhin angepassten Elternbeiträge gelten jeweils ab 1. September des Jahres.

Wie begründen und errechnen sich die Elternbeiträge ab 1. September 2024?

Für die Betreuung eines Kindes in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege muss laut Gesetz ein Elternbeitrag erhoben werden. Dieser wird an die Betriebskosten des Vorjahres der entsprechenden Betreuungsart angepasst. So werden für die Betreuung in Kinderkrippen und Tagespflegestellen 23 Prozent und in Kindergärten beziehungsweise Horten 30 Prozent der Betriebskosten als Elternbeitrag umgelegt. Die so ermittelten Elternbeiträge werden in der Kindertagespflege und in allen Freitaler Kitas, unabhängig von der Trägerschaft, ab dem 1. September 2024 in gleicher Höhe erhoben. Die dementsprechenden Elternbeitragsbescheide werden Anfang Juli 2024 verschickt.

Was müssen Eltern ab September 2024 bezahlen?

Für eine neunstündige Betreuung kleiner Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Krippe oder Tagespflege wird der monatliche Elternbeitrag von bisher 304,64 Euro auf 356,79 Euro steigen. Das sind 52,15 Euro mehr. Im Kindergarten bezahlen Eltern für eine neunstündige Betreuung statt 165,56 Euro dann 193,91 Euro. Das sind 28,35 Euro mehr als vorher. Im Schulhort liegt der Elternbeitrag für Früh- und Nachmittagshort derzeit bei 89,41 Euro und wird zum 1. September 2024 auf 104,71 Euro steigen. Hier sind das monatlich 15,30 Euro mehr.

Die Hauptgründe für die gestiegenen Elternbeiträge sind tarifliche Änderungen bei den Personalkosten und eine Erhöhung des Personalschlüssels durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2023. Darüber hinaus sind die Kosten für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterialien durch die Inflation wesentlich stärker gestiegen als in der vorhergehenden Jahren. Nicht zuletzt wirken sich gestiegene Energiepreise für Strom, Gas oder Fernwärme auf die Betriebskosten und damit auch auf die Elternbeiträge aus.

Was zahlt die Stadt Freital?

Bei einem Krippenplatz trug die Stadt Freital im Vorjahr Kosten in Höhe von 980,60 Euro monatlich. Für den Kindergartenplatz zahlte die Stadt 212,47 Euro, im Hort 80,39 Euro zu.

Was zahlt der Freistaat Sachsen?

Der Landeszuschuss betrug im Jahr 2023 für Krippen und Kindergarten monatlich 271,07 Euro. Im Hort wurde die Betreuung mit 180,72 Euro monatlich unterstützt.

Wer ist Ansprechpartner in Sachen Elternbeiträge?

Zuständige Stelle ist die Stadt Freital, Amt für Soziales, Schulen und Jugend.


Formulare (Kinderbetreuung)

Hier finden Sie alle Formulare, die im Rahmen der Kinderbetreuung benötigt werden:

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