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Begrüßungsgeld

Die Stadt Freital unterstützt Familien in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes mit einem Begrüßungsgeld als Willkommensgruß. Die Familien werden vom Bürgerbüro der Stadt Freital angeschrieben und erhalten ein Antragsformular.

Im Stadtrat vom 5. Juni 2008 wurde die Zahlung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 100 Euro an jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde und seinen Hauptwohnsitz  in Freital hat, beschlossen.

Voraussetzung für die Auszahlung ist die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U 5. Die Untersuchung sollte im sechsten oder siebenten Lebensmonat des Kindes erfolgen. Der Anspruch erlischt mit Vollendung des ersten Lebensjahres.