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Hochwasserschutz

Seit Jahrhunderten ist das Land Sachsen der Hochwassergefahr ausgesetzt. Seit den verheerenden Schäden durch das August-Hochwasser 2002 hat der Freistaat Sachsen den Hochwasserschutz deutlich ausgebaut. Für die Elbe und Gewässer erster Ordnung, wie Müglitz, Rote/Wilde und Vereinigte Weißeritz, Lockwitz und Triebisch, wurden Hochwasserschutzkonzepte aufgestellt. In ihnen sind zahlreiche Maßnahmen an den Gewässern vorgeschlagen (z. B. Rückhaltebecken, Brückenvergrößerungen, Überschwemmungs- und Geschieberückhaltungsflächen, Flussprofilaufweitungen, Hochwasserschutzmauern), um den Hochwasserschutz wesentlich zu verbessern.

Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte hat die Landestalsperrenverwaltung Sachsen Hochwassergefahrenkarten erarbeitet, die die Auswirkungen von Hochwasserereignissen im Gebiet des Freistaates Sachsen zeigen. Außerdem wurde das Warnsystem verbessert und ein Landeshochwasserzentrum (LHWZ) eingerichtet. Auf der Internetseite des LHWZ stehen Informationsmöglichkeiten zum Thema Hochwassergefahr zur Verfügung.

Die Landestalsperrenverwaltung ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen an allen Gewässern in der Verantwortung des Landes zuständig. Da es sich bei Hochwassern aber um Naturereignisse handelt, ist ein hundertprozentiger Schutz nie möglich. Problematisch sind in der Freitaler Region die vorhandenen topografischen Verhältnisse, die bei Starkniederschlägen oder rasch einsetzendem Tauwetter ein schnelles Anschwellen der Pegel zur Folge haben können. Zum Schutz der Tallagen wurden deshalb im Verlauf der Roten und der Wilden Weißeritz die Talsperren Malter, Klingenberg und Lehnmühle gebaut. Zur Hochwasserentlastung im Stadtgebiet Freital selbst wurden 1982 zwei Rückhaltebecken in Zauckerode zur Aufnahme von Starkniederschlägen im Einzugsgebiet von Wiederitz, Niederhermsdorfer Bach, Weißiger Bach und Quänebach in Betrieb genommen. Diese Stauanlagen werden ebenso wie das Rückhaltebecken Fuchsloch in Verantwortung der Stadt Freital, Stadtbauamt, betrieben.

Hochwasserschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

  • Gewässer erster Ordnung (Rote, Wilde, Vereinigte Weißeritz): Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Sicherheit und Ordnung, Referat Katastrophenschutz
  • Gewässer zweiter Ordnung: Ordnungsamt und Stadtbauamt der Stadtverwaltung Freital
  • in Gefahrensituationen: Notrufe 112 oder 110

Abwehr von Gefahren durch Hochwasser der Weißeritzen in Freital:

Bei Erreichen von Pegelständen, die zur Auslösung von Alarmstufen führen, nimmt der Hochwassereinsatzstab seine Arbeit auf. Der Stab übernimmt die verantwortliche Koordinierung der Hochwasserabwehr und der Abwehr von Eisgefahren bis zur Auslösung des Katastrophenalarms durch das Landratsamt.