Datum: 11.02.2026
e013-2026 Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Freital nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
über die Erteilung einer Tekturgenehmigung zur Baugenehmigung mit Bescheid vom 17.06.2022, Az: 63/2020/0474/BG, deren Geltungsdauer mit Bescheid vom 20.05.2025, Az: 63/2020/0474/BG verlängert worden ist, für das Vorhaben - Neubau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern sowie einer Tiefgarage mit 74 Einstellplätzen und oberirdisch 17 Stellplätzen - mit Änderung der Vorhabenbezeichnung in Neubau von 2 Wohn- und Geschäftsgebäuden mit 53 Wohneinheiten und 5 Gewerbeeinheiten mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit 82 Einstellplätzen und oberirdisch 19 Stellplätzen, inkl. Außenanlagen sowie der Änderung der Flurstücksnummern - in 01705 Freital, Leßkestraße 8 und 10, Teil von Flurstück Nr. 109/8 und Flurstück Nrn. 109/9, 109/a, 110/1, 110/2 jeweils der Gemarkung Döhlen
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