Rotkopf-Görg-Straße mit Ampelregelung
Die Rotkopf-Görg-Straße ist zwischen Kindergarten und Leßkestraße auf einer Länge von rund 150 Metern für den Straßenverkehr eingeschränkt. Eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung wurde angeordnet. Fußgänger können den Bereich auf dem regulären Fußweg passieren. Die Einschränkung bleibt bis mindestens Mitte 2025 bestehen.
Die Beeinträchtigung für den Autoverkehr steht im Zusammenhang mit einem Tagebruch in einer Kleingartensparte vom Sommer 2022 und ist zum Schutz einer in dem Bereich verlaufenden Rohwasserleitung sowie zur Sicherung der vom Sächsischen Oberbergamt eingeleiteten Baumaßnahmen und der Zufahrt der Baumaschinen und -fahrzeuge in das Gelände notwendig.