Ehrenbürger
Das Ehrenbürgerrecht wird seit 1951 an Personen verliehen, die sich durch ihr Handeln und Wirken in der Stadt besonders auszeichnen. Dabei können die Verdienste auf karitativem, sozialem, kulturellem oder wissenschaftlichem Gebiet sein. Zur Anwendung kommt dabei die "Richtlinie zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Freital". Zuletzt wurde Prof. Dr. Gottfried Bammes im Januar 2004 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Freital verliehen.