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Was sind Kindertageseinrichtungen?

Kinderkrippen, Kindergärten und Horte werden unter dem Begriff Kindertageseinrichtungen zusammengefasst.

Kinderkrippen stehen Kindern in der Regel bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zur Verfügung.

Kindergärten stehen Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt zur Verfügung, wobei die Aufnahme in den Kindergarten bereits ab dem 34. Lebensmonat eines Kindes möglich ist.

Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Bei Kindern im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann die Gemeinde Eltern die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder statt in einer Kindertageseinrichtung auch in Kindertagespflege anbieten. Kinder im Kindergartenalter können in einer Kindertagespflege aufgenommen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Kindertagespflege ist ein familiennahes Angebot, denn die Kinder werden in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut.

Schulhorte können schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung der vierten Klasse besuchen. Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengeführt und in den Einrichtungen altersgemischte Gruppen gebildet werden.