Information & Anmeldung
Kinderbetreuungsangebote in Freital suchen, finden und anmelden
Kita-Platz online
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind/Ihre Kinder? Das Amt für Soziales, Schulen und Jugend unterstützt Sie dabei und führt Eltern oder Alleinerziehende Schritt für Schritt zum Kita-Platz.
- Informieren Sie sich online im Portal LITTLE BIRD über das Betreuungsangebot in Schulhorten, Kindergärten und -krippen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie in der Kindertagespflege.
- Beantragen Sie einfach von zu Hause aus einen Platz in bis zu vier gewünschten Einrichtungen.
- Sie erhalten ein Platzangebot bei freien Kapazitäten, welches Sie innerhalb der angegebenen Frist annehmen oder ablehnen können.
- Nach Annahme des Platzangebotes schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der Einrichtungsleitung des jeweiligen Trägers bzw. der Tagespflegeperson.
Informationen über örtliche Gegebenheiten oder Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der jeweiligen Einrichtung stehen im Elternportal von LITTLE BIRD zur Verfügung oder können persönlich über das Amt für Soziales, Schulen und Jugend erfragt werden.
Information zu den Elternbeiträgen
Für die Betreuung des Kindes in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet Freital ist monatlich ein Elternbeitrag zu entrichten.
- (PDF-Datei: PDF, 78 kB)
Die Elternbeitragssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung regelt die Kosten für die Betreuung von Kindern in kommunalen Einrichtungen, bei freien Trägern und in Kindertagespflege.
Auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres (Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtungen, Sachkosten und Personalkosten) wird die Berechnung der Elternbeiträge jährlich auf den Prüfstand gestellt. Die daraufhin angepassten Elternbeiträge gelten jeweils ab 1. September des Jahres.
Wie begründen und errechnen sich die Elternbeiträge ab 1. September 2025?
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege muss laut Gesetz ein Elternbeitrag erhoben werden. Dieser wird an die Betriebskosten des Vorjahres der entsprechenden Betreuungsart angepasst. So werden für die Betreuung in Kinderkrippen und Tagespflegestellen 23 Prozent und in Kindergärten beziehungsweise Horten 30 Prozent der Betriebskosten als Elternbeitrag umgelegt. Die so ermittelten Elternbeiträge werden in der Kindertagespflege und in allen Freitaler Kitas, unabhängig von der Trägerschaft, ab dem 1. September 2025 in gleicher Höhe erhoben. Die dementsprechenden Elternbeitragsbescheide wurden Anfang Juli 2025 verschickt.
Was müssen Eltern ab September 2025 bezahlen?
Für eine neunstündige Betreuung kleiner Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Krippe oder Tagespflege wird der monatliche Elternbeitrag von bisher 356,79 Euro auf 360,81 Euro steigen. Das sind 4,02 Euro mehr. Im Kindergarten bezahlen Eltern für eine neunstündige Betreuung statt 193,91 Euro dann 196,09 Euro. Das sind 2,18 Euro mehr als vorher. Im Schulhort liegt der Elternbeitrag für Früh- und Nachmittagshort derzeit bei 104,71 Euro und wird zum 1. September 2025 auf 105,89 Euro steigen. Hier sind das monatlich 1,18 Euro mehr.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Elternbeiträge um rund 1,1 %. Damit fällt die Steigerung wesentlich geringer aus, als in den Jahren zuvor. Die Hauptgründe für die gestiegenen Elternbeiträge sind Änderungen bei den Personalkosten, die sich aus den jährlichen Anpassungen im Tarifvertrag ergeben. Darüber hinaus wirken sich höhere Energiepreise für Strom, Gas oder Fernwärme auf die Betriebskosten und damit auch auf die Elternbeiträge aus, auch wenn diese zuletzt nicht mehr so stark anstiegen wie in den Jahren 2022 und 2023.
Was zahlt die Stadt Freital?
Bei einem Krippenplatz trug die Stadt Freital im Vorjahr Kosten in Höhe von 965,03 Euro monatlich. Für den Kindergartenplatz zahlte die Stadt 196,95 Euro, im Hort 70,67 Euro zu.
Was zahlt der Freistaat Sachsen?
Der Landeszuschuss betrug im Jahr 2024 für Krippen und Kindergarten monatlich 281,67 Euro. Im Hort wurde die Betreuung mit 187,78 Euro monatlich unterstützt.
Wer ist Ansprechpartner in Sachen Elternbeiträge?
Zuständige Stelle ist die Stadt Freital, Amt für Soziales, Schulen und Jugend.
Formulare (Kinderbetreuung)
Hier finden Sie alle Formulare, die im Rahmen der Kinderbetreuung benötigt werden:
Anmeldung
- (PDF-Datei: PDF, 138 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 73 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 86 kB)
Änderung & Abmeldung
- (PDF-Datei: PDF, 66 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 100 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 117 kB)
Sonstiges
- (PDF-Datei: PDF, 91 kB)
- (PDF-Datei: PDF, 85 kB)