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Schäden an Kreisstraßen melden

Allgemeine Informationen

Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

Wenn Sie Schäden an Kreisstraßen melden möchten, wenden Sie sich an das gebietszuständige Landratsamt. Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.

Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

Erforderliche Unterlagen

keine

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben an.

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024

Zuständige Stelle

Landratsamt, in Städten ab 30.000 Einwohnern: Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie haben einen Schaden an einer Kreisstraße festgestellt.