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Anliegen A-Z

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

Allgemeine Informationen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Fristen

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Kosten (Gebühren)

keine

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung