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Anliegen A-Z

Hundesteuer, Anmeldung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

Fristen

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

Kosten (Gebühren)

gemeindeabhängig

Hinweis: Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Gegebenfalls von der Steuer befreit sind

  • Blindenhunde,
  • Diensthunde,
  • Herdengebrauchshunde sowie
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern

Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
  • § 7 Absatz 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Gemeindesteuern

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 14.06.2022

Weiterführende Informationen