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Anliegen A-Z

Hausnummer beantragen

Allgemeine Informationen

Die Bezeichnung der Grundstücke nach Nummern und Straßen dient dem Interesse der Allgemeinheit. Ziel und Zweck der Vergabe von Hausnummern ist eine klar erkennbare Gliederung des Gemeindegebietes, um das Auffinden von Gebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Aus der Hausnummervergabe lassen sich durch den Grundsückseigentümer keinerlei Wohnrechte oder Bau- und Erschließungsrechte an die Stadt ableiten.

Die Vergabe von Hausnummern für Wochenend- und Gartengrundstücke dient lediglich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Besondere Bedeutung hat die Vergabe von Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers mittels Antragsformular oder formlos zu stellen.

Aus dem Antrag müssen die Gemarkung und die Flurstücksnummer ersichtlich sein. Bei Eckgrundstücken ist anzugeben, von welcher Straßenseite aus der Zugang zum Haus besteht. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Anzahl der Hauseingänge anzugeben.

Fristen

Spätestens bis zum Tag der Fertigstellung bzw. des Bezuges muss der Hauseigentümer die ihm erteilte Hausnummer am Haus angebracht haben.

Kosten (Gebühren)

Es entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 €. Die Kosten für die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Hausnummer trägt der Eigentümer.

Rechtsgrundlage

§ 126 BauGB Abs. 3 in Verbindung mit § 17 der Polizeiverordnung der Stadt Freital.

Freigabevermerk

Stadt Freital

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