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Datum: 28.03.2024

Europawahl - Information zum Wahlrecht für Unionsbürger

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 9. Juni 2024. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde erfolgen. Nach erfolgter Eintragung erfolgt auch in Zukunft automatisch die Zusendung der Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum  19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Das Formular und ein Merkblatt ist hinterlegt auf der Homepage der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. Das Formular kann auch bei der Wahlorganisation abgefordert werden.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu finden: www.bmi.bund.de/europeans-vote-ingermany.

Der Antrag ist im Original an die Wahlorganisation zu senden.

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