Ergebnisse der Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 in der Ortschaft Wurgwitz
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Mai 2019, fortgesetzt am 27. Mai 2019 und 11. Juni 2019, folgendes Wahlergebnis ermittelt:
1. Zahl der Wahlberechtigten: 2.058
2. Zahl der Wähler: 1.413
3. Zahl der ungültigen Stimmzettel: 21
4. Zahl der gültigen Stimmzettel: 1.392
5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 3.246
6. Gesamtstimmenzahlen und die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in der festgestellten Reihenfolge entsprechend der erreichten Stimmenzahl:
Sitze |
8 |
Bewerber(in) laut Stimmzettel |
Stimmen |
Als Gewählte wurden festgestellt |
|
Ebert, Jutta Maria Angestellte |
539 |
Schramm, Gerd Selbstständiger |
461 |
Naundorf, Lutz Selbstständiger |
393 |
Keydel, Alfred Manfred Rentner |
342 |
Meinig, Mike Einzelunternehmer |
338 |
Barthel, Frank Tilo selbst. Zimmermann |
322 |
Meinig, Sven Kfz-Meister |
225 |
Mayer, Norbert Otto Kaufmann |
213 |
Als Ersatzpersonen wurden festgestellt |
|
Elsner, Falk Elektrotechniker |
171 |
Göbel, Immo IT-Dienstleister |
142 |
Steiniger, Mathias Rentner |
84 |
Böttger, Janine |
9 |
Fritzsche, Jens |
1 |
Kästner, Doris |
1 |
Scholz, Klaus |
1 |
Wätzig, Katja |
1 |
Kästner, Daniel |
1 |
Grunewald, Mariana |
1 |
7. Es bleiben keine Sitze unbesetzt.
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Kommunalaufsicht, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 3 KomWG mindestens 21 Wahlberechtigte beitreten.
gez. Weichlein
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses