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Datum: 07.11.2023

Bürgerbeteiligung Tempo-30-Zone und Einbahnstraßen-System Raschelberg/Niederhäslich

Ausgangslage

In den vergangenen Jahren wurde durch Bürger, Stadträte, örtliche Akteure, aber auch durch Träger öffentlicher Belange wie Entsorgungsunternehmen, Rettungsdienste und Verkehrsunternehmen eine Vielzahl von unterschiedlichen Problemlagen im Gebiet Raschelberg/Niederhäslich an die Stadtverwaltung herangetragen. Die geschilderten Problemlagen drehten sich dabei unter anderem um bestehende Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Probleme des ruhenden Verkehrs.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung Freital untersucht, wie im Gebiet Raschelberg/Niederhäslich eine durchgehende und einheitliche Tempo-30-Zonenregelung eingerichtet werden kann. Das untersuchte Wohngebiet befindet sich südlich der Poisentalstraße und wird im Westen von der Wartburgstraße, im Süden von der Jägerstraße und Oststraße und im Osten von der Straße Am Dorfplatz begrenzt. Derzeit gelten hier unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen von 50 km/h, streckenbezogenen 30 km/h-Regelungen und Tempo-30-Zonen. Ein weiterer Teil der Untersuchungen war die mögliche Einrichtung von Einbahnstraßen. Hier wurde speziell auf solchen Straßen abgestellt, auf denen durch parkende Fahrzeuge die Fahrbahn derart verengt wird, dass Sichtbeziehungen auf den Gegenverkehr eingeschränkt sind und es in der Folge zu Ausweichmanövern auf den Gehweg kommen kann.

Um zu den vorhandenen Problemlagen eine Verbesserung zu erzielen und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wurden als maßgebliche Parameter die Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsregelungen und die Einrichtung von Einbahnstraßen-Regelungen ins Auge gefasst. Untersucht wurde daher die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im gesamten Gebiet in Kombination mit einem Einbahnstraßen-System.

Möglichkeiten zur Verbesserung

Die Untersuchung ergab, dass für das oben genannte Wohngebiet grundsätzliche eine einheitliche Tempo-30-Zonenregelung eingerichtet werden kann. Im Grundsatz geht damit auch eine Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“ einher, die sich dann über das gesamte untersuchte Gebiet erstreckt. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die Straßenabschnitte, auf denen Linienbusse verkehren.

Mit der Realisierung einer Tempo-30-Zone wird eine Verkehrsberuhigung im gesamten Wohngebiet erzielt und eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung geschaffen.

Bei der Analyse der Einbahnstraßen-Thematik ergab sich eine potenzielle Lösung (Variante 1), bei der ein Einbahnstraßen-System auf den parallel verlaufenden Straßen Rudeltstraße, Am Raschelberg, Niederhäslicher Straße (zwischen Wartburgstraße und Am Stieglitzberg) und Oststraße (zwischen der Zufahrt Ost der Schweinsdorfer Straße und der Niederhäslicher Straße) eingerichtet werden kann. Die erforderliche Beibehaltung der Parkmöglichkeiten auf der Oststraße, hier zwischen Schweinsdorfer Straße Zufahrt Ost und der Hausnummer 69, sowie der dort geltenden Parkordnung, Längsparken auf der Südseite in Richtung Niederhäslicher Straße, die nur so eine Durchfahrtsbreite und ein komfortables Ein- und Aussteigen ermöglicht, führt für diesen Abschnitt der Oststraße zu einer Einbahnstraßen-Regelung in Richtung Niederhäslicher Straße. Ein weiterer Zwangspunkt ist die Ausfahrt der Rudeltstraße auf die Straße Am Hexenberg. Die örtlichen Gegebenheiten lassen hier ein Linksabbiegen von der Rudeltstraße auf die Straße Am Hexenberg für Lkw nicht zu, so dass sich hier für die Rudeltstraße eine Einbahnstraßen-Regelung in Richtung Wartburgstraße ergibt. Davon ausgehend und unter der Maßgabe, dass sich die Einbahnstraßen-Richtungen in benachbarten Straßen abwechseln sollen, ist für die Niederhäslicher Straße im Abschnitt zwischen Am Stieglitzberg und Wartburgstraße eine Einbahnstraße in Richtung Wartburgstraße anzusetzen. Die Straße Am Raschelberg ist dann wieder in umgekehrter Richtung, in Richtung Wilhelm-Müller-Straße, Einbahnstraße. Die derzeitige Richtung der Einbahnstraße (in Richtung Wartburgstraße) wäre demzufolge umzudrehen.

Als ein weiterer Lösungsansatz (Variante 2) ergibt sich noch die Möglichkeit auf der Oststraße auf eine Einbahnstraße zu verzichten, da hier für einige Anwohner der Oststraße (zwischen Schweinsdorfer Straße Zufahrt Ost und Niederhäslicher Straße) Umwege von teilweise über 1,5 Kilometer entstehen können. Das straßenbegleitende Parken wäre zur Gewährleistung von Begegnungssituationen in Teilen zu unterbrechen. Die Einbahnstraßen-Regelungen auf der Niederhäslicher Straße, Am Raschelberg und Rudeltstraße blieben analog zur Variante 1 bestehen.

Mit den genannten Einbahnstraßen-Regelungen kann eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzielt werden, da beispielsweise Situationen wie das Überfahren von Gehwegen, um dem Gegenverkehr auszuweichen, vermieden werden.

Grundsätzlich kann auf die Schaffung eines Einbahnstraßen-Systems verzichtet werden. Um dann aber Sichtbeziehungen auf entgegenkommende Fahrzeuge zu verbessern und geordnete Begegnungssituationen zu schaffen, ist es erforderlich Ausweichstellen auf den betreffenden Abschnitten zu realisieren. Dies wäre mit der Einrichtung zusätzlicher Haltverbotsbereiche verbunden und in Folge ist mit einer Erhöhung des derzeit schon vorhandenen Parkdrucks zu rechnen.

In den abgebildeten Plänen sind die beschriebenen Varianten zur Schaffung einer Tempo-30-Zone und eines Einbahnstraßen-Systems grafisch dargestellt. Die Pläne können auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Bürgerbeteiligung

Im Sinne der Entwicklung einer bestmöglichen Lösung für alle betroffenen Bürger und Verkehrsteilnehmer sind die Anwohner des untersuchten Wohngebiets herzlich eingeladen, der Stadtverwaltung Freital bis zum 22. Dezember 2023 ihre Meinungen und Hinweise per E-Mail an stadtbau@freital.de mitzuteilen.

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