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Datum: 15.02.2024

Rotkopf-Görg-Straße erneut mit Ampelregelung

Die Rotkopf-Görg-Straße wird ab Montag, 19. Februar 2024 erneut zwischen Kindergarten und Leßkestraße auf einer Länge von rund 150 Metern für den Straßenverkehr eingeschränkt. Eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung ist angeordnet. Fußgänger können den Bereich auf dem regulären Fußweg passieren. Die Einschränkung bleibt bis mindestens Jahresende 2024 bestehen.

Die Beeinträchtigung für den Autoverkehr steht im Zusammenhang mit einem Tagebruch in einer Kleingartensparte vom Sommer 2022 und ist zum Schutz einer in dem Bereich verlaufenden Rohwasserleitung sowie zur Sicherung der vom Sächsischen Oberbergamt eingeleiteten Baumaßnahmen und der Zufahrt der Baumaschinen und -fahrzeuge in das Gelände notwendig.

Die Sperrung war im Herbst des vergangenen Jahres vorübergehend aufgehoben worden, da die Baustelle witterungsbedingt und aufgrund bautechnologischer Abstimmungen zwischenzeitlich ruhte. Mit der Wiederaufnahme der Arbeiten macht sich nun auch die Ampelregelung wieder erforderlich.

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