Stadtspitze ergreift Maßnahmen gegen hohe Elternbeiträge
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden durch die Stadtverwaltung die Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Freitaler Kindertageseinrichtungen im Jahr 2025 zusammengetragen und geprüft. Nach den Vorschriften des Sächsischen Gesetzes über Kindertagesbetreuung muss dies jährlich erfolgen und die sogenannten Betriebskosten sind spätestens bis zum 30. Juni eines Jahres öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist im Internet unter www.freital.de/Öffentliche-Bekanntmachungen zu finden.
Wie daraus ersichtlich wird, sind im Vergleich zum Jahr 2024 diese Betriebskosten durchschnittlich um rund 15,7 Prozent pro Platz gestiegen. Gründe hierfür sind unter anderem Kostensteigerungen bei der Beschaffung von Ausstattung sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterialien sowie höhere Kosten für die Gebäudeunterhaltung und die Versorgung mit Energie. Auch die geringere Auslastung der Einrichtungen führt zu höheren Kosten, weil für zum Beispiel für das Beheizen von Räumen die gleichen Kosten anfallen, auch wenn weniger Kinder in den Gruppen sind.
Neben den Sachkosten sind aber vor allem die Personalkosten für die pädagogischen Fachkräfte gestiegen. Gründe hierfür sind unter anderem tarifliche Vorgaben, beispielsweise für die Verkürzung von Stufenlaufzeiten und reguläre Gehaltserhöhungen nach den geltenden Tarifverträgen. Darüber hinaus gab es auch eine Veränderung des Finanzierungsschlüssels nach dem Sächsischen Kitagesetz, die sich vor allem für den Bereich des Kindergartens ausgewirkt hat und insgesamt zu mehr Leitungspersonal geführt hat.
Auf der Grundlage der Betriebskosten und den Regelungen der Elternbeitragssatzung der Stadt Freital wären nun die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Freital zu berechnen. Theoretisch würden sich dann ab dem 1. September 2026 folgenden Elternbeiträge ergeben: In der Krippe bei neun Stunden täglicher Betreuungszeit: 414,42 Euro statt bisher 360,81 Euro; im Kindergarten bei neun Stunden täglicher Betreuungszeit: 229,96 Euro statt bisher 196,09 Euro; im Hort bei sechs Stunden täglicher Betreuungszeit: 121,62 Euro statt bisher 105,89 Euro.
Da diese Erhöhung eine enorme zusätzlich Belastung für Freitaler Eltern darstellen würde, hat sich die Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister Uwe Rumberg an der Spitze dazu entschieden, dem Stadtrat eine Änderung der Elternbeitragssätze vorzuschlagen und die Elternbeitragssatzung anzupassen. Damit sollen die Elternbeiträge zumindest für den Rest des Jahres 2026 stabil bleiben und nicht erhöht werden. Ein ähnlich lautender Antrag aus der Mitte des Stadtrates geht in dieselbe Richtung. Eine Anpassung der Elternbeitragssatzung war aus anderen Gründen ohnehin für Herbst 2026 vorgesehen, sodass das Thema in der Sitzung am 8. Oktober 2026 behandelt werden könnte.
Für Eltern, deren Kindern bereits in der Tagesbetreuung sind, bedeutet das, dass die bisher versandten Elternbeitragsbescheide bis zum Ende des Jahres 2026 weiter gelten. Eltern deren Kinder jetzt oder in den nächsten Monaten in die Betreuung aufgenommen werden, erhalten Beitragsbescheide auf der Grundlage der bisherigen Elternbeiträge.