Abbruch und Neubau der Brücke Gutenbergstraße notwendig
Ende Juni 2026 hat der Stadtrat den Abbruch der Brücke Gutenbergstraße im Jahr 2026 und die Planung eines Ersatzneubaus, welcher für das Jahr 2029 avisiert ist, beschlossen. Der Rückbau des Bauwerks macht sich erforderlich, da eine ähnliche Problematik wie an vielen anderen Brücken in Deutschland vorliegt, in deren Reihen die Dresdner Carolabrücke traurige Berühmtheit erlangte.
An der Brücke Gutenbergstraße besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion. Die Untersuchungen der vergangenen Jahre ergaben, dass keine akute Gefahr vorliegt, aber trotz intensivierter Brückenprüfung und -überwachung kann ein Restrisiko des Bauwerkversagens nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Freital für einen zügigen Rückbau entschieden.
Die Abstimmungen mit der Deutschen Bahn ergaben, dass ein vorhandener Sperrzeitraum einer bahneigenen Baumaßnahme im November 2026 zum Abbruch mitgenutzt werden kann. Der angedachte Ersatzneubau ist in der Kürze nicht realisierbar und soll im nächstmöglichen Sperrfenster, aktuell im Jahr 2029, umgesetzt werden.
Obwohl für das Gesamtprojekt zwar grundsätzlich Fördermittel möglich sind und ein entsprechender Antrag gestellt wurde, mussten auch die finanziellen Voraussetzungen für den Brückenabbruch geschaffen werden. Da für 2026 keine Fördermittel in Aussicht stehen, muss die Stadt die – aus Planungs- und Baukosten bestehenden Aufwendungen – in Höhe von rund 1,27 Millionen Euro zunächst aus Eigenmitteln stemmen, die dann im Zuge einer Fördermittelbewilligung refinanziert werden sollen.
In den nächsten Monaten intensiviert die Stadt Freital die Vorbereitungen für den Abbruch und führt unter anderem die Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen durch. Die durch den Abbruch der Brücke Gutenbergstraße entstehende Unterbrechung der Fuß- und Radwegeverbindung muss durch die nächstliegenden Eisenbahnquerungen an der Wilsdruffer Straße und Oberpesterwitzer Straße kompensiert werden, was je nach Wegeziel Umwege von rund 600 beziehungsweise 1.000 Meter bedeutet. Alternative Wegeführungen kommen aufgrund des hohen Aufwandes nicht in Betracht. Da von den Einschränkungen unter anderem auch der Schulbetrieb der Lessingschule betroffen ist, ist die Stadt Freital frühzeitig in den Austausch mit der Schulleitung getreten.