Ehrenamtsbudget: Vereine erhalten Fördermittel
Am 22. April 2026 erhielten zahlreiche ehrenamtlich Engagierte im Beisein von Bürgermeistern und Vertretern des Kreistages die ersten Zuwendungsbescheide des diesjährigen Ehrenamtsbudgets. Aus Freital werden der Birkenwäldchen e. V. für den Kauf eines Luftkissen-Trainingsgeräts für den Bikepark Zauckeorde, der Faschingsverein Hainsberg für die Errichtung eines Vereinsraumes im Alten Straßenbahnhof, der Förderverein „Kinderhaus Samenkorn Freital e. V.“ zur Durchführung einer Naturschutzwoche und der Seniorenclub Pesterwitz e. V. für Feierlichkeiten zu 35 Jahre Seniorenclub unterstützt.
„Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft“, betont Landrat Michael Geisler. „Bürger investieren unzählige Stunden ihrer Freizeit in das Miteinander. Ich freue mich, dass wir mit dem Ehrenamtsbudget einen Beitrag dazu leisten können, das Vereinsleben in unserer Region noch attraktiver zu gestalten.“
In diesem Jahr werden 105 ehrenamtliche Kleinprojekte von Vereinen und Initiativen in den Kategorien „Kunst/Kultur“, „Sport“ sowie „Soziales und Sonstiges“ mit Beträgen zwischen 500 und 2.000 Euro gefördert. Zusätzlich erhalten Dachverbände und Hilfsorganisationen pauschal jeweils 2.000 Euro. In Summe waren 218 Anträge aus 35 Kommunen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie zehn überregionale Projekte eingereicht worden. Das Fördervolumen umfasst insgesamt 115.350 Euro.
Die Mittel vom Freistaat Sachsen werden seit 2018 im Rahmen des Kommunalen Ehrenamtsbudgets ausgeschüttet. Seither werden im Landkreis jährlich mehrere Vereine, Verbände, Einrichtungen und Initiativgruppen unterstützt. Der Landrat und die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen des Kreistages wählten bereits in einer Jurysitzung am 4. März 2026 die Projekte anhand eines Punktesystems aus. Zu den Bewertungskriterien gehörten die Art der Umsetzung, die Nachhaltigkeit, die Umsetzbarkeit, die Ressourcenangemessenheit und das Innovationspotenzial.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.