Stadtrat beschließt Bebauungsplan für Gewerbestandort Teil SÜD in Wurgwitz
Der Stadtrat von Freital hat sich in seiner Sitzung am 19. März 2026 mit dem Bebauungsplan „Nachhaltiges Gewerbegebiet Freital-Wurgwitz – Teilbereich 1“ befasst. Im Mittelpunkt standen die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss für das Gebiet der ehemaligen Stallanlagen südlich der Zöllmener Straße.
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 5,5 Hektar. Davon sollen künftig etwa 2,1 Hektar gewerblich nutzbar sein. Der verbleibende Teil ist als Grünfläche und Streuobstwiese vorgesehen.
Bereits am 18. April 2024 hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren gefasst. Das Gebiet gilt als Teil des früher geplanten „Nachhaltigen Gewerbegebiets Wurgwitz“, dessen größerer nördlicher Abschnitt inzwischen aufgegeben wurde. Der nun beschlossene Bereich umfasst die ehemaligen Stallanlagen südlich der Zöllmener Straße.
Das Areal befand sich seit Jahren in einem schlechten Zustand. Leerstehende Gebäude, Ablagerungen, Müll und eine ungeregelte Entwässerung prägten das Gelände. Mit dem Bebauungsplan soll die brachliegende Fläche nun geordnet entwickelt und gleichzeitig ein bestehender Missstand beseitigt werden. Der neue Gewerbestandort liegt in räumlicher Nähe zu einem Steinbruch und einem Entsorgungsunternehmen. Durch einen Abstand von rund 200 Metern zur nächsten zusammenhängenden Wohnbebauung in Wurgwitz soll die Belastung für Anwohner begrenzt werden.
Ein Schwerpunkt der Diskussionen im Verfahren war die Entwässerung. Während bislang keine geregelte Ableitung des Oberflächenwassers bestand, sieht das Konzept künftig Rückhaltebecken und Versickerungsflächen vor. Ein Teil des Regenwassers soll in einer neu angelegten Streuobstwiese versickern. Auch die Auswirkungen zunehmender Starkregenereignisse wurden berücksichtigt.
Dazu wurden mehrere ergänzende Gutachten und Konzepte erarbeitet. Die zuständige Wasserbehörde bewertet die vorgesehenen Maßnahmen inzwischen als ausreichend. Für die spätere Umsetzung werden zusätzliche wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich.
Auch beim Brandschutz gab es Justierungen. Die Löschwasserversorgung wurde konkretisiert beschrieben und soll im weiteren Genehmigungsverfahren verbindlich abgesichert werden. Im Laufe des Verfahrens wurden zudem die zulässigen Gebäudehöhen reduziert. Die festgesetzte maximal zulässige Höhe greift die Höhenfestsetzung der benachbarten Bebauungspläne auf. So ist in diesen beiden Bebauungsplänen die maximal zulässige Höhe ebenfalls in Bezug auf ein konkretes Höhenbezugssystem festgesetzt. Die tatsächliche Höhe potenzieller Gewerbegebäude dürfte damit jeweils bei rund 13 bis maximal 16 Metern liegen.
Neu diskutiert wurde außerdem das Thema Lichtverschmutzung. Hier setzt die Stadt auf Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Dieser enthält Vorgaben für die Straßen- und Wegebeleuchtung sowie für mögliche Werbeanlagen.
Mit dem Satzungsbeschluss schafft der Stadtrat nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung auf dem ehemaligen Stallanlagen- Areal. „Mit dem Beschluss können wir ein Zeichen der Wirtschaftsfreundlichkeit und Kompromissfähigkeit an mögliche und auch künftige Investoren in Freital senden, genauso wie an unsere Bürger, dass es möglich ist, die eigenen Interessen mit denen der gesamtstädtischen Entwicklung zukunftsfähig zu bündeln“, sagt die Zweite Bürgermeisterin Josephine Schattanek abschließend.
Im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sei darauf hingewiesen, dass Mitteilungen über Abwägungsergebnisse zu eingereichten Stellungnahmen nur erfolgen können, wenn die Anschrift der jeweiligen Verfasser lesbar angegeben wurde.