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Datum: 19.05.2026

Gewerbegebiet Wurgwitz: Stadtrat hebt Planungsbeschluss für Teil NORD auf

Die Pläne für das „Nachhaltige Gewerbegebiet Wurgwitz“ Teil NORD an der Zöllmener Straße in Freital sind endgültig vom Tisch. Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses endet ein mehrjähriger Prozess, in welchem seit 2022 kontrovers diskutiert wurde. Ausschlaggebend waren vor allem die anhaltenden Einwände aus der Bürgerschaft und des Ortschaftsrates gegen eine gewerbliche Entwicklung nördlich der Zöllmener Straße.

Den Startschuss für das Bebauungsplanverfahren hatte der Stadtrat weit mehrheitlich am 15. September 2022 gegeben. Ziel war die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes mit einer Gesamtfläche von rund 26,4 Hektar nördlich und südlich der Zöllmener Straße. Die Stadt plante damit über eine schrittweise Umsetzung in Teilbebauungsplänen die Entwicklung von zirka 14,5 Hektar Bau- und Erschließungsfläche, davon rund 11 Hektar nördlich der Zöllmener Straße.

Grundlage der Planungen war das vom Stadtrat beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030plus aus dem Jahr 2020, in dem dieses Areal Teil einer mittel- und langfristigen Schlüsselmaßnahme aktiver kommunaler Gewerbepolitik war. Das Projekt wurde zudem in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans integriert. Bereits in der frühzeitigen Beteiligung gingen zahlreiche Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern ein.

Vor allem die geplante Entwicklung nördlich der Zöllmener Straße stieß dabei auf Widerstand aus der Öffentlichkeit. Kritisiert wurden unter anderem Eingriffe in Natur und Landschaft, mögliche Verkehrsbelastungen sowie Auswirkungen auf Lärm, Entwässerung und Flächenversiegelung. Der Stadtrat stellte daraufhin seine ursprünglichen Planungen zunehmend infrage.

Mit Beschluss vom 27. März 2025 entschied der Stadtrat schließlich, die gewerblichen Entwicklungsflächen nördlich der Zöllmener Straße nicht weiter im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen – siehe Grafik. Die Stadtverwaltung setzte diese Vorgabe um. Im Entwurf des Flächennutzungsplans ist die Gewerbefläche inzwischen nicht mehr enthalten.

Die nun beschlossene Aufhebung betrifft den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2022. Unberührt bleibt dagegen das separat laufende Bebauungsplanverfahren für den Teilbereich der ehemaligen Stallanlagen südlich der Zöllmener Straße.

Oberbürgermeister Uwe Rumberg bedauert die Entwicklung. „Wir respektieren natürlich den Willen der Bürger vor Ort und beugen uns letztendlich dem Protest der Anwohner. Aber wir dürfen über alle Einzelinteressen hinweg nicht die gesamtstädtischen Interessen aus den Augen verlieren. Eine Stadt funktioniert nur, wenn sie breit aufgestellt ist und solide wirtschaften kann. Und dafür braucht es Steuereinnahmen. Eine wesentliche Säule ist dabei die Gewerbesteuer, die vollständig in der Kommune verbleibt. Ohne Ansiedlungen neuer Unternehmen wird sich Freital künftig nicht mehr alles wie bisher leisten können, zumal der finanzielle Druck auf die Kommunen sowieso schon sehr hoch ist.“

Die Flächen gehörten im Ergebnis einer Prüfung zu den letzten größeren Entwicklungsoptionen für Gewerbeansiedlungen in Freital. Um den Bedenken der Ortschaft entgegenzukommen, wurden im Laufe des Verfahrens verschiedene Anpassungen vorgenommen. Dazu gehörten eine Reduzierung der geplanten Fläche auf rund sieben Hektar sowie stärkere Berücksichtigung von Naturschutz, Lärmschutz und Entwässerung. Zudem wurde das Verfahren über die Jahre sehr transparent begleitet. Bürgerbeteiligung und Gespräche vor Ort haben den Planungsprozess geprägt.

Mit der Aufhebung endet dieser langjährige Prozess nun ohne Kompromisslösung. Die Verwaltung sieht darin nach wie vor eine verpasste Chance für eine wirtschaftliche Entwicklung, die sich nunmehr in anderen Kommunen im Umfeld positiv niederschlagen wird.

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