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Datum: 13.04.2026

Hinweis zum richtigen Verhalten im Krankheitsfall - Nutzung der Rufnummern 112 und 116117

Plötzlich auftretende, lebensbedrohliche Situationen erfordern unverzüglich die Alarmierung des Notrufs unter der Nummer 112. Für alle anderen akuten, jedoch nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Beschwerden steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 zur Verfügung.

Erfahrungen zeigen, dass die Rufnummer 116117 in der Bevölkerung noch nicht ausreichend bekannt ist. Insbesondere außerhalb der regulären Sprechzeiten kommt es daher häufig zu Unsicherheiten hinsichtlich des richtigen Ansprechpartners. Gleichzeitig ist in den Krankenhäusern ein anhaltender Anstieg von Notfallkontakten zu verzeichnen, wodurch Notaufnahmen und Rettungsdienste zunehmend an ihre Belastungsgrenzen geraten. Häufig werden vorhandene Versorgungsangebote dabei nicht sachgerecht genutzt.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 bietet in solchen Fällen eine verlässliche Alternative. Bürgerinnen und Bürger erhalten dort rund um die Uhr kostenfrei Hilfe bei akuten Erkrankungen, die keiner unmittelbaren Notfallversorgung bedürfen. Neben einer telefonischen ärztlichen Beratung können bei Bedarf auch Termine bei Haus- und Fachärzten (ausgenommen Zahnärzte) sowie psychotherapeutische Sprechstunden vermittelt werden. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, im Krankheitsfall je nach Dringlichkeit die passende Anlaufstelle zu wählen: 112 bei lebensbedrohlichen Notfällen und 116117 bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten.

Die sachgerechte Nutzung dieser Angebote trägt wesentlich zur Entlastung der Notfallstrukturen und zur Sicherstellung einer effizienten medizinischen Versorgung bei.

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