Sitzung des Stadtrates
Am 25. Juni 2026 findet ab 17:00 Uhr eine Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Freital statt. Die Veranstaltung ist öffentlich und wird im Ratssaal des Rathauses Freital-Potschappel, Dresdner Straße 56, abgehalten. Interessierte Bürger und Medienvertreter sind dazu herzlich als Zuhörer eingeladen. Die geänderte Anfangszeit ist zu beachten.
Tagesordnung öffentlicher Teil:
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung sowie der Beschlussfähigkeit
- Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift vom 19. März 2026
- Feststellung eines Grundes zur Ablehnung der Stadtratstätigkeit bei Frau Dr. Wätzig, Gast: Rechtsanwalt Norbert Meyer
- Verpflichtung einer Stadträtin durch den Oberbürgermeister (§§ 19, 35 SächsGemO)
- Informationen aus der Stadtverwaltung
- Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) der Stadt Freital; Gast: Planungsbüro Schubert, Frau Thill
- Feststellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LP) der Großen Kreisstadt Freital; Gast: Planungsbüro Schubert, Frau Thill
- Beschluss zur Umsetzung und geänderten Finanzierung des Bauvorhabens „BW 16 - Brücke Gutenbergstraße, Teilprojekt Abbruch“ in Freital, Planungsfortführung Teilprojekt Ersatzneubau
- Beendigung eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Sportclub Freital e.V. zum Flurstück 100/4 der Gemarkung Niederpesterwitz (Sportanlagen Am Burgwartsberg)
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen am Burgwartsberg" in Freital-Niederpesterwitz, T. v. Flurstück 100/4 der Gemarkung Niederpesterwitz
- Beschluss zur Durchführung des Bauvorhabens Sanierung und touristische Nachnutzung der historischen Scheune auf Schloss Burgk in Freital
- Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung Vergabe Erneuerung IT-Infrastruktur
- Übertragung der Beteiligung der EnergieVerbund Dresden GmbH an der Freitaler Stadtwerke GmbH auf die SachsenEnergie AG
- Vorübergehende Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters zur Wahrnehmung von Entscheidungsbefugnissen nach der Hauptsatzung
- Anfragen der Stadträte
Es folgt ein nichtöffentlicher Teil.