Gleichstellungsbeauftragte
Zwischen persönlicher Beratung und öffentlichen Aktionen.
Der Oberbürgermeister bestellt im Einvernehmen mit dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hauptamtlich eine Gleichstellungsbeauftragte, die insbesondere auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken soll. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.