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Anliegen A-Z

Stundung bzw. Ratenzahlung beantragen

Allgemeine Informationen

Schulden (z. B. Steuerschulden) können gestundet oder in Raten abgezahlt werden, wenn eine erhebliche Härte vorliegt und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Die Gewährung einer Stundung/Ratenzahlung ist eine Einzelfallentscheidung, die im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Eine Stundung oder Ratenzahlung erfolgt in der Regel auf Antrag. Diesem Antrag sind Informationen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beizufügen. Für Anträge auf Stundung mit/oder Ratenzahlung über 500,00 € ist die jeweilige Selbstauskunft dem Antrag beizufügen. Detaillierte Informationen können gern in den Fachämtern erfragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Informationen zu den persönlichen Verhältnissen
  • Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Fristen

-

Kosten (Gebühren)

Die Antragstellung und die Prüfung des Antrages sind kostenlos.

 

Für die Dauer einer gewährten Stundung oder Ratenzahlung werden Zinsen erhoben.

Rechtsgrundlage

  • 222 Abgabenordnung (AO)
  • § 234, § 238, § 239 AO

Freigabevermerk

Stadt Freital