Freie Träger, Beratung und Zuschüsse
Allgemeine Informationen
Freie Träger der sozialen Arbeit und der offenen Jugendarbeit haben die Möglichkeit, sich zu folgenden Themen beraten zu lassen:
- Vereinsangelegenheiten
- Finanzen
- Projektarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit.
Soziale Vereine und Jugendvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse zu beantragen. Antragsschluss für soziale Vereine und Jugendvereine ist jeweils der 30. November für das Folgejahr.
Bis zum 31. März des Folgejahres muss der Verrechnungsnachweis, lt. Richtlinie für die Bewilligung von Zuschüssen an Träger der freien Wohlfahrtspflege und an gemeinnützige Vereine im sozialen und kulturellen Bereich sowie an Jugendvereine in der Stadt Freital, abgerechnet werden.
Voraussetzungen
keine Angabe
Erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen
Soziale Vereine:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Abrechnung/Verwendungsnachweis Förderung Vereine (Der Verwendungsnachweis ist mit den Originalrechnungen vorzulegen. Die Originalrechnungen werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises zurück gegeben.)
Jugendvereine:
- Antrag des Jugendamtes in Kopie mit Originalunterschrift
- Verwendungsnachweis des Jugendamtes mit Originalrechnungen und Originalunterschrift (Die Originalrechnungen werden nach Prüfung der Unterlagen zurück gegeben.)
Fristen
keine Angabe
Kosten (Gebühren)
keine
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Hinweise (Besonderheiten)
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Große Kreisstadt Freital, 14.01.2020