Stadt stellt Weichen für die künftige Stadtentwicklung
Freital verfügt über einen aktualisierten Flächennutzungsplan. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Juni 2026 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich Landschaftsplan beschlossen und damit einen wichtigen Meilenstein für die zukünftige Stadtentwicklung erreicht. Zuvor wurden Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen waren, abgewogen.
Der Flächennutzungsplan ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan der Stadt. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung für die kommenden 10 bis 15 Jahre dar und dient als Grundlage für zahlreiche planerische Entscheidungen. So legt er beispielsweise fest, welche Flächen langfristig für Wohnen, Gewerbe, Grün- und Freiräume, Verkehr oder Gemeinbedarf vorgesehen sind. Zwar begründet der Flächennutzungsplan selbst noch kein Baurecht für einzelne Grundstücke, er bildet jedoch die unverzichtbare fachliche Grundlage für spätere Bebauungspläne und andere städtebauliche Entwicklungen.
Der bislang gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2006. Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Rahmenbedingungen hatte der Stadtrat bereits im Juni 2021 die Gesamtfortschreibung des Plans beschlossen. Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen in Freital langfristig zu sichern und eine nachhaltige sowie gerechte Nutzung des Bodens als nicht vermehrbare Ressource zu gewährleisten. Parallel zum Flächennutzungsplan wurde auch der Landschaftsplan fortgeschrieben. Dieser bildet die fachliche Grundlage für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und stellt sicher, dass ökologische Anforderungen bei der zukünftigen Entwicklung der Stadt angemessen berücksichtigt werden.
Dem nun gefassten Beschluss ging ein mehrjähriger Planungs- und Beteiligungsprozess voraus. Neben umfangreichen fachlichen Untersuchungen wurden die Öffentlichkeit, Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange mehrfach beteiligt. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung berücksichtigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss ist das kommunale Planverfahren abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan wird nun der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach deren Erteilung und der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Fortschreibung in Kraft.
Der Flächennutzungsplan als zentrales planerisches Steuerungselement bildet in seiner Fortschreibung dann die strategische Grundlage, um Freital lebenswert, wirtschaftlich stark und ökologisch verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.
Der Plan kann online über das Bürgerinfoportal eingesehen werden.