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Datum: 22.09.2026

Stadtrat beschließt neue Sondernutzungssatzung

Der Stadtrat hat den Neuerlass der Sondernutzungssatzung beschlossen. Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2011 wurde überprüft und in einzelnen Punkten angepasst. Neu aufgenommen wurden unter anderem Regelungen zum Carsharing. Gleichzeitig wurden einzelne bisher erlaubnisfreie Nutzungen, darunter die Aufstellung von Kleincontainern bis 1,5 Kubikmeter, gestrichen, da diese in der Vergangenheit teilweise zu erheblichen Einschränkungen, insbesondere auf Gehwegen, geführt hatten. Gestrichen wurden ebenso einzeln auftretende Straßenmusikanten. Auch verschiedene Formulierungen wurden zur besseren Verständlichkeit überarbeitet.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Gebühren. Die seit 2011 bestehenden Gebührensätze werden angehoben, um eine zeitgemäße und einheitliche Gebührenstruktur zu gewährleisten. Die Anpassung wurde unter anderem mit den Gebühren anderer sächsischer Städte verglichen. Die Erhöhungen liegen im Durchschnitt zwischen 25 und 60 Prozent. Mit der Neufassung wird dem vom Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept Rechnung getragen. Die erwarteten Mehreinnahmen liegen bei rund 5.000 Euro jährlich. Die neue Sondernutzungssatzung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Sondernutzungssatzung der Stadt Freital regelt die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, wenn diese über den normalen Gemeingebrauch hinausgeht. Sie legt fest, für welche Nutzungen eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Dazu zählen beispielsweise Verkaufsstände, Werbeanlagen und Plakate, Baustelleneinrichtungen, Container, Gerüste, gastronomische Freisitze oder Veranstaltungen.

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