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Datum: 08.11.2026

Schiedsstelle ist keine Rechtsberatungsstelle

In jüngster Zeit häufen sich die Fälle, bei denen Antragsteller rechtliche Beratung beim Friedensrichter der Schiedsstelle suchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Friedensrichters ist, eine Rechtsberatung durchzuführen. Die Friedensrichter sind Schlichter und keine Juristen. Nur der Jurist kann zuverlässig Auskunft zu Rechtslagen geben.

Im Schlichtungsverfahren bei der Schiedsstelle geht es nicht darum Recht zu bekommen, sondern um einen Vergleich oder einen Kompromiss zwischen streitenden Parteien zu finden. Es ist deshalb nicht Aufgabe eines Friedensrichters, im Rahmen des Schlichtungsverfahrens Rechtsansichten mitzuteilen. Dies würde sogar eine Amtspflichtverletzung bedeuten. Er hat vielmehr die Interessenlage der Parteien zu erkunden, um auf dieser Grundlage vermittelnd eine Einigung herbeizuführen.

Wer unerlaubt eine Rechtsberatung vornimmt, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Der Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Insofern dürfen Friedensrichter außerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit eine Rechtsberatung nicht erteilen.

Mehr zur Arbeit und den Aufgaben des Friedensrichters sowie die Sprechzeiten sind im Internet zu finden unter: www.freital.de/schiedsstelle

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