Leinenzwang, Hundekot, Lärmbelästigung: Was Hundebesitzer wissen müssen
Ende August 2026 hat die Stadt Freital mit einer Aktionswoche für mehr Sauberkeit und Rücksichtnahme beim Thema Hundekot geworben. Plakate, Banner in den Parkanlagen, beklebte Hundetoiletten, verstärkte Kontrollen und verschiedene Informationsangebote sollen für das Thema sensibilisieren. Zahlreiche Rückmeldungen zeigen, dass das Thema viele Freitaler beschäftigt.
Auf was Hundehalter im Alltag neben der Hundesteuer (siehe Anzeiger 12/2026) achten müssen, ist in der Hundepolizeiverordnung geregelt. Demnach gilt, dass immer darauf zu achten ist, dass Dritte durch den Hund nicht gefährdet werden. Kommt es jedoch zu Gefährdungen oder Belästigungen Dritter, kann gegen den Hundehalter neben einem Bußgeld eine kostenpflichtige Verfügung zur generellen Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und/ oder ausbruchsicheren Unterbringung erlassen werden.
Im Stadtgebiet Freital gibt es keinen generellen Leinenzwang, jedoch dürfen Hunde nicht ohne Begleitung einer Person, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen. Das heißt, dass das Tier immer in Ruf- und Sichtweite ohne jegliche Sichtbeeinträchtigung der Begleitperson sein muss und auf das erste Ansprechen in der jeweils gewünschten Art und Weise zu reagieren hat. Somit gilt natürlich ein Leinenzwang für all jene Hunde, die nicht in jeder Situation unmittelbar auf den Zuruf der jeweiligen Begleitperson reagieren.
In der Hundepolizeiverordnung sind zusätzlich auch Straßen und Gebiete benannt, in denen die Hunde immer an der Leine zu führen sind. Dazu gehören die Wilsdruffer Straße, die Dresdner Straße, der Edgar-Rudolf-Weg, der Guido- Brescius-Weg, Teile der Poisentalstraße, das Wohngebiet Zauckerode, der Bereich zwischen Festplatz und Bodelschwingh- Heim, der Goetheplatz sowie das Areal am Busbahnhof. Dies dient der Erhöhung des Sicherheitsgefühls in Bereichen mit größerem Fußgänger- oder Radfahrerverkehr sowie an ausgewählten Schulwegen und in Bereichen, die der Erholung dienen sollen. Darüber hinaus sollte allen Hundehaltern bekannt sein, dass ihre Vierbeiner an allen stark befahrenen Straßen entsprechend der Straßenverkehrs- Ordnung stets an der Leine zu führen sind, um das Risiko einer Verkehrsgefährdung zu mindern.
Hundekot birgt gesundheitliche Risiken, da er Träger von Bakterien, Viren und Parasiten ist. Entsprechend den Vorschriften der Hundepolizeiverordnung ist es verboten, dass Hunde ihre Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, auf Sport- und Spielplätzen, in Schulanlagen und in Freibädern und so weiter verrichten. Dennoch versehentlich abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Für die endgültige Entsorgung stehen neben dem eigenen Hausmüll 39 Hundetoiletten im Stadtgebiet zur Verfügung. Zuwiderhandlungen gegen die Beseitigungspflicht von Hundekot können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Tiere und insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Dies gilt besonders für die Zeiten der Nachtruhe. Sollte ein Hund auch während der Nachtruhezeit regelmäßig bellen, muss er so untergebracht werden, dass das Bellen für die betroffenen Nachbarn nicht mehr belästigend ist.
Alle Regelungen der Hundepolizeiverordnung werden durch das Ordnungsamt kontrolliert und bei Verstößen mit einem Bußgeld bis zu fünftausend Euro geahndet. Unabhängig davon können Verstöße gegen die Hundepolizeiverordnung natürlich auch durch jeden Bürger zur Anzeige gebracht werden. Dabei bleibt die Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn immer noch ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander von Hunde- und Nichthundebesitzern. In Freital gilt entlang von einigen Straßen Leinenzwang für Hunde.