Immer mehr Anträge online möglich - Bauantrag stellen, Wohnsitz ummelden
Wenn es um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen geht, spielen die Kommunen in Deutschland eine zentrale Rolle. Durch viele kommunale Leistungen und Angebote besteht eine besondere Nähe zu den Bürgern sowie Unternehmen. Mit dem Onlinezugangsgesetz werden immer mehr Verwaltungsleistungen auch auf kommunaler Ebene digital angeboten. Die Bürger können entweder über die zentrale Plattform www.Amt24.sachsen.de oder über www.freital.de auf die verfügbaren Leistungen zugreifen.
Seit Kurzem darf beispielsweise der neue Wohnsitz bequem von zu Hause und anderen Orten aus angemeldet werden. Der Gang zum Bürgerbüro kann damit wegfallen, bleibt aber weiterhin möglich. Das An- und Ummelden erfolgt unter dem Link www.wohnsitzanmeldung.de. Voraussetzung ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein BundID-Konto. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit einem NFC-fähigen Smartphone. Möglich ist das aber auch mit einem Karten- Lesegerät am Computer.
Die Unterlagen kommen digital, lediglich der Aufkleber für den Personalausweis mit der neuen Adresse wird per Post nach Hause geschickt. Die Nutzer können zusätzlich auch die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetz gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI umgesetzt wird.
Des Weiteren gibt es in Freital nun auch die Möglichkeit seinen Bauantrag über das Internet zu stellen. Das bedeutet, dass das Baugenehmigungsverfahren (gemäß § 64 SächsBO), das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (gemäß § 63 SächsBO) und der Antrag auf Vorbescheid (gemäß § 75 SächsBO) digital gestellt werden können.
Folgende Verfahren sind in Freital derzeit ebenfalls schon online beziehungsweise über Online-Formulare verfügbar: Einsicht Baulastenverzeichnis, Eheurkunde anfordern, Ehrenamtskarte beantragen, Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr (Verdienstausfall), Feuerwerk (privat) beantragen, beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern, Geburtsurkunde anfordern, Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen, Gewerbeanzeige, Halteverbot für Umzugstransporter beantragen, Hausnummer beantragen, internationale Geburtsurkunde anfordern, Lagerfeuer beantragen, Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern, Sterbefall beim Standesamt anzeigen, Sterbeurkunde anfordern, Straußwirtschaft anzeigen, Wohngeld beantragen. Außerdem betrifft das Verfahren der Bauordnung, unter anderem die Genehmigungsfreistellung (nach § 62 SächsBO), Baubeginnsanzeige (gemäß §72 Abs. 8 SächsBO), die Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (nach § 82 Abs. 2 SächsBO) oder den Antrag auf Ausnahme beziehungsweise auf Befreiung (gemäß § 31 Absatz 1 oder 2 BauGB). Über das Portal Little Bird ist es außerdem möglich, die Kindertagesbetreuung zu beantragen. Online-Formulare stehen ebenfalls zur Verfügung für: SEPA-Lastschriftmandat, Bibliotheksanmeldung, Veranstaltungsanmeldung im öffentlichen Straßenraum, Anmeldung Hundehaltung, Hundesteuer (an-/abmelden, Befreiung), Ehefähigkeitszeugnis, Anmeldung Eheschließung, Begrüßungsgeld beantragen, Steuererklärung zur Spielautomatensteuer, Antrag und Selbstauskunft Vollstreckungsaufschub, Antrag auf Erstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, Antrag und Selbstauskunft für Stundung/Ratenzahlung, Antrag auf Gurtbefreiung/Schutzhelmbefreiung.
Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich daran, weitere Verfahren zu digitalisieren, wenngleich dies eine große Herausforderung bleibt. So müssen für die Fachverfahren oft noch Schnittstellen und Übertragungsstandards definiert werden und intensive Abstimmungen unter den Behörden in Land und Bund erfolgen.