Hunde in Freital: Fakten rund um Haltung, Steuer und Verantwortung
Ende August 2026 hat die Stadt Freital mit einer Aktionswoche für mehr Sauberkeit und Rücksichtnahme beim Thema Hundekot geworben. Plakate, Banner in den Parkanlagen, beklebte Hundetoiletten, verstärkte Kontrollen und verschiedene Informationsangebote sollen für das Thema sensibilisieren. Zahlreiche Rückmeldungen zeigen, dass das Thema viele Freitaler beschäftigt.
Denn die Hinterlassenschaften von Hunden sind nicht nur ein Ärgernis für andere Nutzer von Straßen, Parks und Grünanlagen. Sie erschweren auch die Arbeit der städtischen Pflegebetriebe. Wie groß die Zahl der Hunde in Freital ist, zeigen die aktuellen Zahlen: Zum 30. Juli 2026 waren 1.635 Hunde in Freital gemeldet. Darunter befindet sich ein als gefährlich eingestufter Hund.
Mit der Hundehaltung sind auch steuerliche Pflichten verbunden. Für den ersten Hund werden nach der Hundesteuersatzung 60 Euro pro Kalenderjahr fällig, für jeden weiteren Hund 120 Euro. Für gefährliche Hunde gelten deutlich höhere Steuersätze: 480 Euro für den ersten und 960 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund.
Insgesamt nimmt die Stadt Freital mit der Hundesteuer jährlich rund 108.000 Euro ein. Dabei handelt es sich um ein allgemeines Deckungsmittel. Die Einnahmen sind also nicht zweckgebunden und werden zur Finanzierung der gesamten städtischen Aufgaben, wie Kitas, Schulen oder Straßen eingesetzt.
Wer einen Hund neu aufnimmt, abgibt oder sich die für die Besteuerung relevanten Verhältnisse ändern, muss dies der Stadt entsprechend mitteilen. Die An-, Ab- oder Ummeldung ist persönlich, schriftlich oder digital möglich. Die dafür notwendigen Formulare stehen auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung. Ansprechpartner ist die Finanzverwaltung, Sachgebiet Steuern/Gebühren.
Die Stadt kontrolliert die Hundehaltung unter anderem im Zusammenhang mit der Hundepolizeiverordnung. Der Gemeindliche Vollzugsdienst kann beispielsweise prüfen, ob die vorgeschriebene Hundesteuermarke mitgeführt wird.
Darüber hinaus geht die Verwaltung Hinweisen auf möglicherweise nicht angemeldete Hunde nach. Solche Hinweise können von Privatpersonen, Behörden oder anderen Kommunen kommen. Wird eine nicht ordnungsgemäß gemeldete Hundehaltung festgestellt, kann die Hundesteuer grundsätzlich rückwirkend für bis zu sieben Jahre festgesetzt werden. Die Hundesteuersatzung sieht außerdem einen Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro vor. Im Vordergrund steht aber zunächst immer das Ziel, die Hundehaltungen vollständig zu erfassen.
Die Zahlen zeigen: Hunde gehören zum Alltag in Freital. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren und ihrer Umgebung. Die Stadt appelliert deshalb an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner konsequent zu beseitigen. Das Motto der Aktionswoche soll deshalb auch über deren Ende hinaus gelten: „Häufchen rein – sauber sein. Für deine Stadt.“