Bekanntmachung der Landestalsperrenverwaltung: Unterhaltungsmaßnahmen an der Vereinigten Weißeritz
Vorherige Ankündigung über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 Sächsisches Wassergesetz in der aktuellen Fassung vom 12. Juli 2013 durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Dresden, Niedersedlitzer Straße 17 in 01239 Dresden.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, vertreten durch die Flussmeisterei Dresden als Unterhaltungslastpflichtige der Vereinigten Weißeritz (Gewässer 1. Ordnung) kündigt hiermit den Eigentümern der angrenzenden Flurstücke nach § 32 (1) Pkt. 1 und § 31 (1) Pkt. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Pkt. 1 und 2 Sächs WG folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:
Es erfolgt eine Grasmahd sowie eine Beseitigung des Strauchwerkes im Gewässerprofil und auf dem Gewässerrandstreifen der Vereinigten Weißeritz in Freital. Die Arbeiten erstrecken sich von der Brücke Somsdorfer Straße (Wilde Weißeritz) bis zur Gitterseebrücke (OA Freital in Richtung Dresden). Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abhängigkeit der Witterung, im Zeitraum Mitte September bis Ende November 2026. Ein beauftragtes Unternehmen wird die Arbeiten für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal durchführen.
Dresden, 21. Juli 2026
Hans-Georg Richter
Flussmeister, Flussmeisterei Dresden