Wahlsystem
Das Wahlsystem ist eine Kombination von Personenwahl und Verhältniswahl.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
- eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers (Personenwahl) und
- eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei (Verhältniswahl)
Von den 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden
- 299 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen mit einfacher Mehrheit in den Wahlkreisen gewählt (Erststimme). Gewählt ist der Bewerber im Wahlkreis, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
- 299 Abgeordnete nach dem Grundsatz der Verhältniswahl aus Landeslisten gewählt (Zweitstimme). Den Landeslisten werden die Sitze im Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmen zur Gesamtstimmenanzahl zugeteilt.