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Wahlsystem

Das Wahlsystem ist eine Kombination von Personenwahl und Verhältniswahl.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen:

  • eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers (Personenwahl) und
  • eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei (Verhältniswahl)

Von den 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden

  • 299 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen mit einfacher Mehrheit in den Wahlkreisen gewählt (Erststimme). Gewählt ist der Bewerber im Wahlkreis, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.   
  • 299 Abgeordnete nach dem Grundsatz der Verhältniswahl aus Landeslisten gewählt (Zweitstimme). Den Landeslisten werden die Sitze im Verhältnis der auf sie entfallenden Stimmen zur Gesamtstimmenanzahl zugeteilt.