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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Freital ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Stadt Freital www.freital.de.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Webseite der Stadt Freital ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte bzw. mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

  • PDF-Dokumente
  • Bild-Dateien

Die Stadt Freital verfügt über circa 1.200 PDF-Dokumente und circa 4.000 Bild-Dateien, die für die Veröffentlichung im Internet relevant sind. Die Überarbeitung dieser Medien nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, wodurch wir zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Rubrik noch nicht barrierefrei sind. Die Dokumente sind per Tastatur nicht vollständig nutzbar. Die Bilder sind nicht vollständig mit alternativen Bildbeschreibungen versehen.

Wir bemühen uns, die Überarbeitung der Medien zeitnah abzuschließen. Sollten Sie auf Barrieren bei Medien stoßen, wenden Sie sich an den jeweiligen Ansprechpartner der im Kontakt der jeweiligen Fachseite angegeben ist, oder nutzen Sie unser „Fehler melden-Formular“ in der Fußzeile der jeweiligen Internetseiten.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Das Kartenmodul
  • Inhalte Dritter, die dynamisch eingebunden werden (zum Beispiel Bürgerbeteiligungsplattformen, Formulare, Informationen zu Straßensperrungen sowie eingebettete Videos)
  • Intranet- und Extranet-Bereiche

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 17. Juni 2025 aktualisiert.

Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Fehler melden

Kontakt:

Große Kreisstadt Freital
Büro des Oberbürgermeisters

Büroleiterin: Katrin Reis

Dresdner Straße 56
Rathaus Potschappel
01705 Freital

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt: