Wählerverzeichnis
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten eingetragen, die am 12. Januar 2025 bei der Stadt Freital mit ihrem alleinigen oder Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten bis zum 2. Februar 2025 zugehen.
Hinweis für Zugezogene oder Umzüge:
- Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12. Januar 2025 in der Stadtverwaltung Freital anmelden, sind Sie – sofern Ihre Abmeldung (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte – im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon in der Stadt Freital wählen, müssen Sie spätestens bis zum 2. Februar 2025 die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Freital beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. - Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in der Stadt Freital liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis bis zum 2. Februar 2025.
- Wenn Sie innerhalb der Stadt Freital umgezogen sind und sich nach dem 12. Januar 2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen.
- Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 2. Februar 2025 bei der Wahlorganisation Ihre Eintragung in das hiesige Wählverzeichnis beantragen.
- Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025, zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und Ihre genaue Anschrift enthalten und von Ihnen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.