Ihres Erachtens besteht der Anlass für eine Strafverfolgung.
Anzeigeninhalt
Inhalt und Form der Anzeige sind durch das Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben.
Bewährt hat sich die Gliederung nach den folgenden Fragen:
- Schildern Sie, was passiert ist. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat können Sie benennen?
- Geben Sie an, wo es passiert ist oder versuchen Sie, den Ort zu beschreiben.
- Grenzen Sie den Zeitraum ein oder machen Sie eine genaue Zeitangabe.
- Wenn Sie den oder die Täter kennen, benennen Sie ihn beziehungsweise geben Sie an, was Sie über die Person oder die Personen wissen und beschreiben Sie diese. Die Strafanzeige kann sich aber auch gegen Unbekannt richten, wenn die angezeigte Person namentlich nicht benannt werden kann.
- Schildern Sie aus Ihrer Sicht den Ablauf der Tat, nach Möglichkeit in der zeitlichen Abfolge.
- Wissen Sie etwas über die Ursachen oder vorangegangene Ereignisse zur Tat, geben Sie auch diese in Ihrer Anzeige an.
- Gibt es weitere beteiligte Personen oder gibt es vielleicht Zeugen, die etwas gesehen haben oder gesehen haben könnten?
- Falls notwendig, geben Sie den entstandenen Schaden oder eine Beschreibung gestohlener Gegenstände an.