Gefördert werden, wenn sie Wohneigentum kaufen, bauen und selbst darin wohnen werden:
- natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
- Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen