Antragsberechtigte
- private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Investoren, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen
- Freiberufler
- Landwirte
ausgeschlossen von dieser Förderung
- Bund, Länder und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und unselbstständige Betriebe