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Voraussetzungen für ein Laufbahnbeamtenverhältnis

  • grundsätzlich Staatsangehörigkeit
    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • eines anderen Mitgliedstaates der EU,
    • eines anderen Mitgliedstaates des EWR oder
    • eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, z.B. Schweiz,
  • Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • persönliche (insb. gesundheitliche und charakterliche) Eignung,
  • grundsätzlich keine Vollendung des 42. Lebensjahrs und
  • Laufbahnbefähigung
  • Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung)

Wenn die Aufgaben es erfordern (Kernbereich hoheitlicher Tätigkeiten), darf grundsätzlich nur ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland in das Beamtenverhältnis berufen werden.