Inhalt

Die Anerkennungsvoraussetzungen sind sehr vielschichtig und hängen immer vom Einzelfall ab.

  • Beantragen können Sie die Anerkennung, wenn Sie im Freistaat Sachsen wohnen oder die Anerkennung für eine Ausbildung, Studium, berufliche oder sonstige Tätigkeit im Freistaat Sachsen benötigen.
  • Setzen Sie Ihre Bildungslaufbahn in Sachsen fort, ist in der Regel kein förmliches Anerkennungsverfahren erforderlich.
  • Lassen Sie sich diesbezüglich vom Landesamt für Schule und Bildung beraten.

Hochschulzugangsqualifikation

Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz finden Sie für eine Vielzahl von Staaten eine umfangreiche Dokumentation über:

  • das Bildungswesen
  • die verschiedenen ausländischen Hochschulabschlüsse und -grade
  • die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie
  • Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden