Inhalt

Steuerlich begünstigt sind beispielsweise

  • "Haushaltsnahe Tätigkeiten" wie:
    • Kochen
    • Putzen
    • Wäschepflege
    • Gartenarbeit
  • Pflege- und Betreuungsleistungen:
    • Aufwendungen wegen der Unterbringung in einem Heim, soweit diese Kosten für Dienstleistungen enthalten, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind

Die haushaltsnahe Tätigkeit / Dienstleistung muss im Haushalt der steuerpflichtigen oder der pflegebedürftigen Person erbracht werden.

Hinweise:

  • Eine Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen oder sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur für Arbeitskosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer gewährt.
  • Materialkosten sind nicht begünstigt.
  • Barzahlungen werden generell nicht anerkannt; Rechnungsbeträge sind daher zu überweisen.