Verdienstausfall wegen einer Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Eine Entschädigung kann nicht gezahlt werden:
- für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit
- für Auszubildende, die aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen (gemäß § 19 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe b BBiG)
- wenn durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung die Absonderung hätte vermieden werden können
- wenn durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet eine Absonderung hätte vermieden werden können.