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Verdienstausfall wegen einer Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Eine Entschädigung kann nicht gezahlt werden:

  • für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit
  • für Auszubildende, die aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen (gemäß § 19 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe b BBiG)
  • wenn durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung die Absonderung hätte vermieden werden können
  • wenn durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet eine Absonderung hätte vermieden werden können.