- Sie betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist.
- Durch das geplante Vorhaben wird der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage erstmalig unterschritten, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst.
Hauptmenü