Sie/ Ihr Unternehmen besitzt das Wegebenutzungsrecht, zum Beispiel durch Konzessionsvertrag, Übertragung durch die Bundesnetzagentur oder Sondernutzungsvertrag.
Hauptmenü
Sie/ Ihr Unternehmen besitzt das Wegebenutzungsrecht, zum Beispiel durch Konzessionsvertrag, Übertragung durch die Bundesnetzagentur oder Sondernutzungsvertrag.