Sie sind auskunftsberechtigt, das heißt, Sie können ein berechtigtes Interesse an der Einsicht/ an einem Auszug aus dem Straßenverzeichnis nachweisen.
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Sie sind auskunftsberechtigt, das heißt, Sie können ein berechtigtes Interesse an der Einsicht/ an einem Auszug aus dem Straßenverzeichnis nachweisen.